In mindesten 38 Verfahren ist inzwischen auch die Daimler AG wegen verbotener Abschalteinrichtungen in Mercedes-Fahrzeugen verurteilt worden, darunter im Falle eines Mercedes C 220 CDI sogar vom OLG Köln (Urteil vom 6. September 2019 - 19 U 51/19, BeckRS 2019, 22423). Betroffen davon sind sowohl Fahrzeuge mit amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt, als auch Fahrzeuge, in denen die Gerichte selbst verbotene Abschalteinrichtungen in Form sog. "Thermofenster" festgestellt haben. Immer...