Ich führe derzeit ein Verfahren vor dem Landgericht Potsdam gegen die VW AG und die Seat Niederlassung Deutschland GmbH wegen Rücknahme eines Seat-Dieselfahrzeugs. Das Fahrzueg wurde zwar mit einem Software-Update versehen. Nach meinen Erkenntnissen werden aber auch mit dem Update die EU-Grenzwerte für Stickoxid nicht eingehalten. Zudem liegen mir amtliche Unterlagen vor, wonach VW in das Software-Update wiederum eine verbotene Abschalteinrichtung eingebaut hat, die auf die Außentemperatur reagiert. Das Verfahren wird unter dem Az. 11 O 408/17 geführt.