Mehr als 400.000 Käufer von Dieselfahrzeugen haben sich Ende 2018 einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen. Sie taten dies in der Hoffnung, kostengünstig gegen VW zu ihrem Recht zu kommen.
Jetzt steht fest: Die Musterfeststellungsklage endet mit einer großen Enttäuschung. Der ausgehandelte Vergleich sieht vor, dass die Kläger ihre Fahrzeuge behalten und nur einmalige Schadenersatzleistungen je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr zwischen 1350 bis 6257 Euro erhalten.
Soll man dieses Angebot annehmen, fragen sich jetzt viele der Kläger. Auf keinen Fall! Inzwischen haben fast alle deutschen Oberlandesgerichten Volkswagen in entsprechenden Fallgestaltungen auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt und regelmäßig wirtschaftlich deutlich höhere Schadenersatzsummen festgesetzt, als sie jetzt mit dem Vergleich in der Musterfeststellungsklage angeboten werden.
Besonders günstig ist die Sachlage für Kläger in Brandenburg. Hier hat das Brandenburgische Oberlandesgericht inzwischen klargestellt: Zum einen sind die Nutzungsentschädigungen für zwischenzeitlich gefahrene Kilometer auf der Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km und damit deutlich klägerfreundlicher zu berechnen als in dem Braunschweiger Vergleich. Zum anderen wird hier Klägern auch ein Anspruch auf Verzinsung der Kaufpreissumme zugesprochen. Für einen Mitte 2012 gezahlten Kaufpreis von beispielsweise 25.000 € macht allein dies rund 8.000 € aus. Dies kommt zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung noch hinzu. In vielen Fällen ist so der Schadenersatzbetrag höher als der ursprüngliche Kaufpreis.
Bis zum 20. April können Kläger der Musterfeststellungsklage entscheiden, ob sie den Vergleich annehmen wollen. Wer dies nicht will, kann bis 20. Oktober 2020 eine individuelle Leistungsklage erheben. Und das ist unbedingt zu empfehlen – mit oder auch ohne Rechtsschutzversicherung.